Gebäudeversicherungs-Werteinschätzung - jetzt überprüfen lassen

Fragt man den/die Bürger/in nach den Wünschen, die in Erfüllung gehen sollen, steht die Gesundheit an erster Stelle. Geht es um materielle Dinge, landet der Wunsch nach der eigenen Immobilie auf dem Siegertreppchen. Kein Wunder, das Eigenheim ist nicht nur ein vorzügliches Refugium, sondern auch eine glänzende Altersvorsorge. Immer vorausgesetzt, dass das Schicksal nicht zuschlägt und es zu einem größeren Schaden kommt. Für diesen Fall lässt sich aber mit einer Versicherung Vorsorge treffen. Aber auch hier lauern einige Fallstricke. A und O für eine adäquate Leistung im Versicherungsfall ist die Gebäudeversicherungs-Werteinschätzung. In diesem Blogartikel beleuchten wir die Vorteile und sagen, worauf es bei der Werteinschätzung ankommt. Viel Spaß beim Lesen.

Vorteile einer Gebäudeversicherungs-Werteinschätzung

Der Vorteil der Werteinschätzung des Gebäudes liegt zunächst einmal in der Sache selbst. Denn wer möchte nicht gerne wissen, was sein Gebäude inklusive Inventar wert ist? Denn es liegt in der Natur der Sache, dass sich eine Immobilie inklusive Inneneinrichtung mit den Jahren verändert. Ein gutes Beispiel sind die sogenannten Bestandsimmobilien. Während bei einem Neubau energetische Maßnahmen vorgeschrieben sind, gibt es noch zahlreiche ältere Anwesen, die einer Renovierung bedürfen. Wenn nun so eine ältere Immobilie komplett energetisch saniert wurde, ergibt sich eine enorme Wertsteigerung. Oft wird dann vergessen, dass eine übernommene Gebäudeversicherung in puncto Versicherungssumme nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist.

Nehmen wir zum Beispiel an, dass das Dach neu gedeckt und in diesem Zusammenhang eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage installiert wurde. Ebenfalls wurden neue Fenster eingesetzt und die Fassade mit einer Wärmedämmung versehen. Über solche Baumaßnahmen muss der Versicherer in Kenntnis gesetzt werden, damit er die Versicherungssumme anpassen und so den Gebäudeschutz aufrechterhalten kann. Wird dieser Auskunft nicht nachgekommen, entsteht eine sogenannte Unterversicherung. Was bedeutet das?

Vielen Hauseigentümern ist die Dramatik einer Unterversicherung nicht bewusst. Im Beispiel wird das deutlich: Nehmen wir an, dass sich die Versicherungssumme des Hauseigentümers auf 200.000 Euro beläuft. Der tatsächliche Neubauwert wäre aber mit 400.000 Euro zu veranschlagen. Der Versicherungsnehmer wäre somit zu 50 % unterversichert. Was passiert nun bei einem Totalschaden? Die gängige Meinung ist nun, dass der Versicherer zumindest die 200.000 Euro, also die veranschlagte Versicherungssumme leistet. Dem ist aber nicht so. Denn die Unterversicherung wirkt sich immer direkt auf die Versicherungssumme aus. In diesem Fall 50 % von 200.000 Euro. Demnach würde der Unglücksrabe bei einem Totalschaden von der Versicherung nur 100.000 Euro erhalten. Es würde demnach eine Versicherungslücke von 300.000 Euro entstehen. Diese Regelung der Unterversicherung findet übrigens bei jeder Schadenhöhe Anwendung. Es macht deutlich, wie wichtig eine faire Gebäudeversicherungs-Werteinschätzung ist. Sie finden übrigens hier im Blog noch einen extra Beitrag zum Thema Unterversicherung mit einem weiteren Fallbeispiel.

Worauf sollte man achten?

Geht es um die Werteinschätzung Ihres Gebäudes werden Sie auf mehrere Fachbegriffe stoßen. Da sind zum Beispiel der „Wert 1914 M“ sowie der „gleitende Neuwertfaktor“. Ersteres steht für ein Fixjahr und eine Grundlage, auf der das Statistische Bundesamt den jährlich festgelegten Baupreisindex errechnet. Letzteres ist eben der Faktor, mit dem sich der Fixjahr-1914-Wert auf das aktuelle Beitragsjahr umrechnen lässt. Dann gibt es die „Obliegenheitspflichten“, denen der Versicherungsnehmer nachkommen muss. So kann beispielsweise vereinbart sein, dass im Gebäude Rückstauventile angebracht sind, da sich im Keller Einrichtungen wie Waschmaschine, WC, Dusche, Sauna, Hobbyraum etc. befinden. Gerade Hobbyräume und Werkstätten in Kellerräumen sind auch ausschlaggebend für den „m²-Wohnflächentarif“, da Ausbauten im Gebäude nachzumelden sind. Es lässt sich demnach festhalten: Nur wenn alle „Gebäudebeschaffenheitsmerkmale“ richtig und vollständig beschrieben sind, kann die Ermittlung der Versicherungssumme korrekt erfolgen.

Gerne helfe ich Ihnen zu diesem Thema weiter, damit es im Schadenfall zu keinem bösen Erwachen kommt. Als unabhängiger Versicherungsmakler können Sie sicher sein, eine neutrale und faire Einschätzung Ihres Gebäudes zu erhalten.