Unterversicherung - welche Folgen entstehen

Schön, dass Sie mir auch auf dieser wichtigen Unterseite einen Besuch abstatten. Es lohnt sich. Denn hier geht es um ein Thema, das leider oftmals vernachlässigt wird – die Unterversicherung von Immobilien. In einem Beispiel wird deutlich, welche Gefahren hier lauern und wie man sich davor schützen kann. Des Weiteren informiere ich darüber, wie sich weitere versicherungstechnische Hürden umgehen lassen, damit im Schadensfall keine Probleme auftreten. Viel Spaß beim Lesen und Gewinnen neuer Erkenntnisse.

Unterversicherung bei Immobilien – ein Beispiel

Wir nehmen eine Immobilie bei der sich nach Werteinschätzung ein Neubauwert von 200.000 Euro ergibt. Ein Blick auf die Versicherungspolice zeigt, dass die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung mit 100.000 Euro vereinbart wurde. Man muss kein Mathegenie sein, um zu erkennen, dass hier eine Unterversicherung in Höhe von 100.000 Euro = 50 % vorliegt. Nehmen wir nun an, dass ein Feuer ausbricht und somit der Baustein Feuerversicherung aus der Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen wird. Der Schaden würde sich auf 50.000 Euro belaufen. Eigentlich alles klar, meint der Laie. Da die Versicherungssumme auf 100.000 Euro datiert und der Schaden „nur“ 50.000 Euro beträgt, kommt der Versicherer in vollem Umfang für den Schaden auf. Irrtum! Da die Immobilie zu 50 % unterversichert war, übernimmt der Versicherer auch nur den gedeckten Prozentwert des Schadens = 25.000 Euro. Demnach müsste der Versicherungsnehmer für die noch fehlenden 25.000 Euro selbst aufkommen. Vertrauen Sie deshalb auf die Wertermittlung eines erfahrenen und unabhängigen Versicherungsmaklers – das beugt Ärger im Schadensfall vor.

Was hat es mit dem ominösen „Wert 1914“ auf sich?

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in der Versicherungspolice auf den „Wert 1914“ stoßen. Dabei handelt es sich um ein versicherungstechnisches Fixjahr von dem aus der Versicherer den aktuellen Neubauwert des Gebäudes mit Hilfe des sogenannten Baupreisindex errechnet. Dieser Index wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. Multiplizieren Sie den Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex erhalten Sie den aktuellen Neubauwert mit dem Ihr Gebäude versichert ist.

Wie sich versicherungstechnische Hürden umgehen lassen

So profan es klingen mag, die wichtigste Regel lautet: Machen Sie unbedingt wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Immobilie. Erhält der Versicherer korrekte Angaben, die z.B. den  Gebäudetyp, Baujahr und die Ausstattung betreffen wird er sich im Schadensfall nicht herausreden können. Durch fehlerhafte Angaben, kann sogar die wertvolle Vertragsklausel des Unterversicherungsverzichts ausgehebelt werden. Selbstverständlich weiß ich nach mehr als 25 Jahren in der Versicherungsbranche auch hier, worauf es im Detail ankommt, damit ein solches Szenario im Schadenfall nicht eintritt.

Neben der Gefahr einer Unterversicherung mit den Folgen einer Leistungskürzung, kann natürlich eine Überversicherung vorliegen. Hier läuft man zwar nicht Gefahr eine nervenzerreibende Leistungsprüfung zu durchlaufen, aber man zahlt Jahr für Jahr zu hohe Beiträge. Vermeiden lässt sich beides durch eine seriöse Gebäudewerteinschätzung. 

Risiken in der Gebäudeversicherung vermeiden

Sie sollten als Versicherungsnehmer unbedingt einen Blick auf die im Vertrag vermerkten „Obliegenheitspflichten“ werfen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherer von der Leistung freistellen. Ein Beispiel: Starkregen kann das Kanalsystem überlasten und zu Überschwemmungen führen. Im Keller haben Sie neben einem Büroraum auch Waschmaschine, Sauna und Dusche eingerichtet. Zu Ihren Obliegenheitspflichten gehört laut Vertragsklausel, dass Sie ein Rückstauventil installiert haben. Fehlt dieses kann der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei sein.

Mit Unterversicherung und Co. lauern demnach einige Fallstricke, wenn es um den Schutz der Immobilie geht. Als erfahrener und unabhängiger Versicherungsmakler bin ich für den Großraum Schleswig-Holstein und Hamburg der richtige Ansprechpartner für Sie. Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.